Keine allgemeine GEZ-Pflicht für PCs
20. Januar 2010 - Fernsehen, News - Autor: Franzi
Das Verwaltungsgericht Geißen entschied nun, dass die GEZ die Internetgebühr nur verlangen darf, wenn der Computernutzer auch tatsächlich die bereitgestellten Radio-oder Fernsehangebote nutzt. Jedoch bleibt die Rechtslage für Radio-und Fernsehgeräte bestehen. Allein der Besitz eines Fernsehapparates bedarf einer unausweichlichen Gebührenpflicht. Der Computer trägt nur die Sonderstellung, da die Radio- und Fernsehangebote im Internet nur eine untergeordnete Funktion einnehmen.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass der Hessische Rundfunk die Möglichkeit hat Berufung einzulegen, wovon dieser auch Gebrauch machen will. Also, Daumen drücken, dass das Urteil bestehen bleibt. Wenn man die Computer nicht für Radio oder Fernsehen nutzt, sollte man es auch nicht zahlen müssen!


Und Alle so:”yeah”!
Das wär auch echt ein Unding wenn die damit weiterhin durchkommen würden! GEZ sucks…